Liebe Mandanten,
hier unsere Ausarbeitungen und weiterführenden Informationen über die möglichen Maßnahmen durch die Auswirkungen des Coronavirus (Rundschreiben 3). Bitte beachten Sie dabei, dass dieses Informationsschreiben auf dem vom Dienstag den 16.03.2020 (Rundschreiben 1) und auf dem vom Donnerstag den 19.03.2020 (Rundschreiben 3) aufbaut. Sollten Sie eines der Rundschreiben nicht erhalten haben, teilen Sie uns dies bitte kurz per E-Mail mit. Wir möchten unsere gewohnte Reihenfolge beibehalten, damit wir uns alle besser orientieren können.
Allgemeines übergreifend über alle Themen. Wir haben eine Checkliste erhalten, geprüft und für gut befunden hier weitergeleitet zu werden, siehe Anlage.
Mitarbeiter und Betrieb
Über die Themen „Infektionsschutzgesetz“, der damit zusammenhängenden Schließung von Betrieben und dem „Kurzarbeitergeld -KUG“ verweisen wir auf die Rundschreiben 1 und 2. Hier sind Stand heute keine Neuerungen dazu gekommen. Die Agentur für Arbeit versucht die Anträge für KUG schnellstmöglich abzuarbeiten. Die derzeitige Bearbeitungszeit beträgt bis zu 12 Tage. Im Internet finden Sie auch entsprechende KUG-Rechner, um sich ein Bild zu machen. Ein Beispiel erhalten Sie in der Anlage.
Bank und Liquidität
Weiterführende Infos zum KfW-Sonderprogramm 2020 für die Wirtschaft finden Sie hier:
In der Pressemitteilung wird klargestellt, dass die zur Verfügung gestellten Mittel für das KfW Sonderprogramm unbegrenzt sind. Im Rahmen unserer Recherche ist uns jedoch ein Punkt im Kleingedruckten aufgefallen, den wir Ihnen nicht vorenthalten möchten. Im Rahmen der Überprüfung der Anträge wird eine vereinfachte Risikoprüfung durchgeführt. Wenn wir ein paar Monate weiter schauen und diese Phase überstanden ist, können wir davon ausgehen, dass die ausführenden Stellen die Anträge einer genaueren Prüfung unterwerfen werden.
Auf den Punkt gebracht, diese Mittel sollen Unternehmen zukommen, die unmittelbar von dieser Corona-Krise betroffen sind. Stellt sich heraus, dass eine schon länger geplante Sanierung bzw. eine reine Umschuldung stattgefunden hat, kann dies zu erheblichen Strafen führen. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass Sie als Betriebsinhaber/Unternehmer/Geschäftsführer diesen Antrag selbstständig stellen müssen. Wir können Ihnen gern notwendige Unterlagen wie Betriebswirtschaftliche Auswertungen für Ihren Antrag zur Verfügung stellen. Diese Unterlagen können nur ausgegeben werden, wenn die Buchführungsunterlagen vollständig und die Rückfragen geklärt sind.
Ein erstes Eckpunktepapier haben wir in der Anlage beigefügt. Wir möchten an dieser Stelle Folgeschäden vermeiden. Siehe auch Anlage „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen…“.
Ein brandaktuelles Schreiben der NBank haben wir heute erhalten, siehe Anlage „Merkblatt“.
Die NBank hat uns mitgeteilt, dass bei der Vielzahl von Anträgen eine elektronische Beantragung der Mittel (ab Mittwoch den 25.03.2020) erfolgen muss, anders wäre die Bearbeitung der eingehenden Anträge nicht zeitnah möglich. Bitte beachten Sie, dass die bereits verschickten Fragebögen allein nicht ausreichen, um Fördermittel und/oder Liquiditätshilfen zu erhalten.
Aktuell erhalten Sie folgende automatische Antwort der NBank:
„Beachten Sie bitte, dass wir Sie ab sofort nicht mehr auf Basis eingereichter Fragebögen informieren können, da wir dieses aus Kapazitätsgründen nicht mehr erfassen.
Für Sie entsteht dadurch kein Nachteil in Bezug auf etwaige Förderungen, da diese ausschließlich auf Basis von Anträgen im Kundenportal bewilligt werden und nicht auf Basis der eingereichten Bögen. Registrieren Sie sich gern bereits jetzt im Kundenportal über unsere Homepage um dann entsprechend Anträge stellen zu können.“
Wenn Sie also entsprechende Hilfen der NBank beantragen möchten, registrieren Sie sich ab morgen den 25.03.2020 unter folgendem Link:
https://www.nbank.de/Service/Kundenportal/Zugang-zum-Kundenportal/index.jsp
Aktuell wird das Kundenportal von Dienstag 24.03.2020 ab 15 Uhr bis Mittwoch 25.03.2020 12 Uhr getestet, um die neuen Gesetze auch entsprechend umzusetzen.
Wie schon erwähnt, es bleibt schwierig aber nicht unmöglich.
Steuern und Finanzen
Hier warten wir alle auf eine Allgemeinverfügung bundesweit, wie neben den bisher geschilderten Maßnahmen im Rundschreiben 1 und 2 die Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2020 vorgezogen werden kann. Da es noch keine Allgemeinverfügung gibt, reagieren die Finanzämter sehr unterschiedlich. Zwischen Antragsannahme und Ablehnung mit 2-seitiger Erläuterung ist alles dabei.
Wenn Sie also den Wunsch äußern, die zu Beginn des Jahres geleistete Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung (Höhe 1/11 der Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres 2019) vor Ende dieses Jahrs wieder erstattet zu bekommen, teilen Sie uns dies bitte gesondert mit. Die Dauerfristverlängerung soll davon für dieses Jahr nicht berührt werden. Beachten Sie aber, dass beim kommenden Jahreswechsel eine neue Sondervorauszahlung für die Dauerfristverlängerung fällig wird.
Neue Rubrik: Aktuelle Gesetzgebung
Der Bundesrat kommt am 25. Und 27.03.2020 zu zwei Sondersitzungen zusammen um das geplante Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Corona-Krise rasch beraten zu können. Wir können davon ausgehen, dass die vorgelegten Gesetze auch entsprechend verabschiedet werden.
Wir als Ihr Partner
Unsere Mitarbeiter befinden sich abwechselnd im Home-Office, um uns auf diesem Weg bestmöglich „aus dem Weg“ zu gehen. Wir nehmen an regelmäßigen Seminaren Online (sog. Webinare) zu allen Themen rundum der Corona-Krise teil. Aktuell ist natürlich das Kurzarbeitergeld und deren Abrechnung, sowie die Unterstützung bei Antragstellungen unsere Haupttätigkeit. Sie erreichen uns per E-Mail und den gewohnten Durchwahlnummern. Wir haben entsprechende Rufumleitungen ins Home-Office eingerichtet. Aktuell sind wir zu den gewohnten Kanzleizeiten zu erreichen, aber bitte haben Sie Verständnis, wenn auch mal der Anrufbeantworter wegen Überlastung ans Telefon geht. Hinterlassen Sie uns eine Nachricht oder Schreiben uns eine E-Mail. Unsere Damen aus dem Front-Office sind wegen der fehlenden Kinderbetreuung zu Hause und dort vollumfänglich eingespannt.
Wir möchten Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten bestmöglich unterstützen und geben auch gern Tipps, aber an einigen Punkten, z.B. bei der Rechtsberatung stoßen auch wir an unsere Grenzen. Es ist uns rechtlich untersagt, für unsere Mandanten Anträge auf Hilfsprogramme der NBank (ob Zuschüsse oder Kredite) oder KUG-Anträge sowie Anträge auf Grundsicherung beim Arbeitsamt zu beantragen.
Weiterhin Alles Gute und bleiben Sie Gesund!
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