Liebe Mandanten,
hier unsere Ausarbeitungen und weiterführenden Informationen über die möglichen Maßnahmen durch die Auswirkungen des Coronavirus (Rundschreiben 7). Bitte beachten Sie dabei, dass dieses Informationsschreiben auf folgende Rundschreiben aufbaut:
Dienstag den 16.03.2020 Rundschreiben 1
Donnerstag den 19.03.2020 Rundschreiben 2
Dienstag den 24.03.2020 Rundschreiben 3
Donnerstag den 02.04.2020 Rundschreiben 4
Donnerstag den 16.04.2020 Rundschreiben 5
Sonntag den 14.06.2020 Rundschreiben 6
Sollten Sie eines der Rundschreiben nicht erhalten haben, teilen Sie uns dies bitte kurz per E-Mail mit.
Mitarbeiter und Betrieb
Um den Überblick nicht zu verlieren, hier eine kurze Aufzählung aus unseren o.g. Rundschreiben:
Rundschreiben 1 Einstieg Kurzarbeit, ohne gesetzliche Neuanpassung
Rundschreiben 2 Infektionsschutzgesetz, Gesetzliche Neuregelung Kurzarbeit
Rundschreiben 3 keine Neuerungen
Rundschreiben 4 Zuschuss zum Kurzarbeitergeld
Rundschreiben 5 Corona-Bonus an die Mitarbeiter (1.500,00 €)
Rundschreiben 6 keine Neuerungen
Hier haben sich bis heute keine Neuerungen Rundum unsere Mitarbeiter ergeben. Kleines Feedback aus der bisherigen Zusammenarbeit:
Die Abarbeitung bei/und mit den Agenturen für Arbeit laufen inzwischen reibungslos und zuverlässig. Beachten Sie bitte, wenn Sie Kurzarbeit beantragt haben, erhalten Sie nach Ablauf des jeweiligen Monats von uns eine „KUG-Abrechnungsliste“. Dort sind die betreffenden Mitarbeiter durch uns aufgelistet. Auf den danach folgenden Seiten ist der „Antrag auf Kurzarbeitergeld und pauschalierte Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für die Bezieher von KUG“ abgedruckt. Hier findet die Bundesagentur für Arbeit die notwendigen Informationen für die Erstattung. Auf der Seite 3 müssen Sie unbedingt die Fragen 3 – 7 wahrheitsgemäß beantworten, den Antrag unterschreiben und Ihrer zuständigen Bundesagentur für Arbeit zusenden. Andernfalls kann keine Erstattung des Kurzarbeitergeldes erfolgen.
Bank und Liquidität
Rundschreiben 1 KfW Kredite
Rundschreiben 2 Ablauf KfW Kredite und erste Info zum Corona-Zuschuss für Unternehmer
Rundschreiben 3 Weiterführende Infos zum KfW Sonderprogramm, elektronischer Antrag NBank
Rundschreiben 4 FAQ Corona-Hilfen, erste Rückmeldungen zu KfW Kredite
Rundschreiben 5 Corona-Liquiditätskredit
Rundschreiben 6 keine Neuerungen
Kurzes Feedback dazu:
Nach anfänglichen Startschwierigkeiten aber einem enormen Kraftakt der entsprechenden Stellen wurden inzwischen fast sämtliche Anträge unserer Mandanten bearbeitet und fast ausschließlich positiv beantwortet, sprich die entsprechenden finanziellen Mittel, sei es der Corona-Zuschuss und/oder Darlehensmittel ausgezahlt.
NEU: Überbrückungshilfe
Im nachfolgenden Link finden Sie die von der Regierung neu aufgesetzte „Überbrückungshilfe“.
Kurzgefasst: Kleine und mittelständische Unternehmen, die weiterhin durch die Corona-Maßnahmen erhebliche Umsatzausfälle erleiden, haben ab dem 01.07.2020 die Möglichkeit, die Überbrückungshilfe zu beantragen. Das Überbrückungshilfeprogramm schließt zeitlich an das Soforthilfeprogramm der Bundesregierung an.
Bitte lesen Sie das Eckpunktepapier vollständig durch, wenn Sie weiterhin von den Auswirkungen der Corona-Krise wirtschaftlich betroffen sind. Schieben Sie die Kenntnisnahme nicht auf die lange Bank, denn das Programm ist zeitlich auf die Monate Juni bis August 2020 befristet.
Besonderheit: Die Bundesregierung hat in Zusammenarbeit mit den Landesförderbanken festgestellt, dass neben den ganzen berechtigten Anträgen auch ein erheblicher Mittelbetrug begangen worden ist. Um diesen betrügerischen Machenschaften vorzubeugen ist es nun notwendig, um die Überbrückungshilfe zu beantragen, ein entsprechendes Testat von einem Steuerberater und/oder Wirtschaftsprüfer zu erlangen.
Auf der Seite 6 des Eckpunktepapiers:
„Das Antragsverfahren wird durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer durchgeführt und über eine digitale Schnittstelle direkt an die EDV der Bewilligungsstellen der Länder übermittelt. Erst dann kann die Bewilligung erfolgen.“
Info: Diese Schnittstelle wird nach Auskunft der Landesbanken noch nicht zum 01.07.2020 aktiv sein. Auch die Vordrucke liegen Stand heute noch nicht vor.
Anhand der bisher dürftigen Informationen haben wir einen Ablaufplan erstellt, an den wir uns dringend halten sollten, um selbst die Übersicht zu behalten und Sie bestmöglich unterstützen zu können:
- Das Eckpunktepapier unter dem o.g. Link vollständig durchlesen und zur Kenntnis nehmen. Beachten Sie unbedingt die Fristen.
- Sie erteilen uns als Betriebsinhaber-in/Geschäftsführer-in per E-Mail an: schirmer@zelmer-aselmeyer.de oder persönlich per Telefon unter 05321/3956-0 einen Auftrag zur Beantragung der Überbrückungshilfe. Den Auftrag richten Sie bitte an Frau Meike Schirmer im Sekretariat und hinterlassen eine E-Mail-Adresse und Telefonnummer zur Korrespondenz.
- Sie erhalten von uns eine Auftragsbestätigung mit einem Angebot zur Honorarnote. Gleichzeitig senden wir Ihnen eine Excel-Tabelle zu, die u.a. die geplanten Umsätze für den Förderzeitraum abfragt und die anfallenden Fixkosten lt. Eckpunktepapier beinhaltet. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie weder mit Excel noch mit Open-Office arbeiten. Sie erhalten dann die Ausfüllhilfe per Papier.
- Sie senden uns die ausgefüllte Excel-Tabelle (Ausfüllhilfe per Papier) zurück. Bitte fügen Sie Ermittlungsgrundlagen hinzu, aus denen hervorgeht, wie Sie die Beträge ermittelt haben. Das beschleunigt die weitere Bearbeitung, verhindert Rückfragen und Sie erhalten schneller die Überbrückungshilfe. Die Rücksendung verstehen wir als Auftragserteilung zu den vereinbarten Konditionen.
- Nach Ende des Förderzeitraums sind in einer zweiten Stufe die endgültigen Zahlen nachzuweisen. Ergeben sich dabei Abweichungen von der im ersten Schritt durchgeführten Prognose, sind bereits ausgezahlte Zuschüsse zurückzuzahlen bzw. werden nachträglich aufgestockt.
Hilfreich ist auch folgende Seite:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/ueberbrueckungshilfe-1759738
Natürlich wollen wir Sie auch bei Zwischenfragen unterstützen. Um effektiv auf allen Seiten zu arbeiten, sammeln Sie bitte die Fragen, schreiben Sie uns dann eine E-Mail mit Ihren gesammelten Fragen und wir rufen Sie zurück. Gern vereinbaren wir auch einen Telefon- bzw. Online-Konferenz-Termin, um Ihre Fragen durchzugehen.
Auch bei uns stehen noch entsprechende Webinare der Landesbanken aus.
Steuern und Finanzamt
Rundschreiben 1 Stundungen – Ratenvereinbarungen, Anpassung der Vorauszahlungen
Rundschreiben 2 Weitere Ausführungen zu Stundungen und Anpassungen
Rundschreiben 3 Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung
Rundschreiben 4 Detaillierte Ausführungen zu der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung
Rundschreiben 5 FAQ-Liste
Rundschreiben 6 Das Mehrwertsteuerpaket mit Herabsetzung der Steuersätze, Aufzählung weiterer Maßnahmen der Corona-Steuerhilfegesetze
Die Umsetzung der Mehrwertsteuersenkung ist der womöglich größte bürokratische Kraftakt der Corona-Maßnahmen. Leider ist es nicht einfach damit getan, aus 19% – 16% usw. zu machen. Es stellen sich unendlich viele Frage, deren Antworten gerade entwickelt werden. Als erste Übersicht möchten wir Ihnen in der Anlage eine Checkliste an die Seite geben, die wir geprüft und für gut befunden haben.
Die Checkliste beinhaltet die Anwendung des korrekten Steuersatzes bis 30.06.2020, ab 01.07.2020 und 01.01.2021, zumindest Stand heute.
Das Bundesfinanzministerium hat bereits mit einer entsprechenden FAQ-Liste begonnen. Den Link finden Sie hier:
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen weiterhin sehr gern zur Verfügung.
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