Personalfragebogen „Sofortmeldung“

Angaben zur Erstellung einer Sofortmeldung
(gem. 2.SVÄndG §28a, Absatz 4)

    Firma:

    Name des Mitarbeiters:

    Personalnummer:

    Persönliche Angaben
    Familienname:

    Vorname:

    Staatsangehörigkeit:

    Geschlecht:

    Tag der Beschäftigungs-aufnahme:

    Versicherungsnummer (gem. Sozialvers.Ausweis) vorhanden?

    Versicherungsnummer (gem. Sozialvers.Ausweis):

    Bei Nichtvorlage der Versicherungsnummer sind weitere Angaben notwendig
    Straße und Hausnummer (inkl. Anschriftenzusatz):

    PLZ, Ort:

    Geburtsname:

    Geburtsdatum:

    Geburtsort:

    Geburtsland:

    Auszug aus dem Gesetz:
    § 28a
    „(4) Arbeitgeber haben den Tag des Beginns eines Beschäftigungsverhältnisses bei dessen Aufnahme an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung nach Satz 2 zu melden, sofern sie Personen in folgenden Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen beschäftigen:
    1. im Baugewerbe,
    2. im Gaststätten-und Beherbergungsgewerbe,
    3. im Personenbeförderungsgewerbe
    4. im Speditions-, Transport-und damit verbundenen Logistikgewerbe,
    5. im Schaustellergewerbe,
    6. bei Unternehmen der Forstwirtschaft,
    7. im Gebäudereinigungsgewerbe,
    8. bei Unternehmen, die sich am Auf-und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen,
    9. in der Fleischwirtschaft.
    Die Meldung enthält folgende Angaben über den Beschäftigten:
    1. den Familien-und die Vornamen,
    2. die Versicherungsnummer, soweit bekannt, ansonsten die zur Vergabe einer
    3. Versicherungsnummer notwendigen Angaben (Tag,Ort und Land der Geburt, Anschrift),
    4. die Betriebsnummer des Arbeitgebers und
    5. den Tag der Beschäftigungsaufnahme.“

    Hinweis für den Arbeitnehmer:
    Mitführungs-und Vorlagepflicht von Ausweispapieren
    (Gemäß § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes)
    Bei der Erbringung von Dienst-oder Werkleistungen sind die in den oben genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen tätigen Personen verpflichtet, ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitzuführen und den Behörden der Zollverwaltung auf Verlangen vorzulegen.

    Erklärung des Arbeitnehmers:


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