EINKOMMENSTEUERLICHE BERATUNG BEI SACHVERHALTEN MIT AUSLANDSBEZUG
Werden – bei Bestehen eines Wohnsitzes/des gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland – Einkünfte im Ausland erzielt oder begründet der Steuerpflichtige einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands und bezieht er weiterhin Einkünfte aus deutschen Quellen, ergeben sich meist umfangreiche steuerliche Konsequenzen in Deutschland (und gegebenenfalls ebenso im Ausland).
Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
- Wegzug ins Ausland (Aufgabe des deutschen Wohnsitzes/gewöhnlichen Aufenthalts)
- Begründung eines weiteren Wohnsitzes / des gewöhnlichen Aufenthalts im Ausland
- Bezug von Einkünften aus dem Ausland, insbesondere von Arbeitslohn (z.B. bei Mitarbeiterentsendungen
- Anrechnung ausländischer Steuern auf die deutsche Einkommensteuer
- Unterstützung bei Korrespondenz mit den deutschen Finanzbehörden sowie Kommunikation mit dem im Ausland ansässigen Steuerberater (auf Englisch) zur Sicherstellung einer korrespondierenden Besteuerung zwecks weitestgehender Vermeidung einer Doppelbesteuerung.
Kontakt
Gern beraten wir Sie in Bezug auf die sich in Deutschland ergebenen einkommensteuerlichen Konsequenzen.
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